Tippgeberbedingungen

Tippgeberbedingungen

Tippgeberbedingungen

1. Veranstalter

Das Tippgeberprogramm wird angeboten von:

RAW Risikoanalysewerk Deutschland
Inhaber: Maximilian Peter Salfeld
Kreuzstraße 26
53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
E-Mail: info@risikoanalysewerkdeutschland.de

2. Teilnahmeberechtigung

Teilnehmen dürfen volljährige Personen ab 18 Jahren. Die Teilnahme ist kostenlos.

Der Tippgeber muss berechtigt sein, die angegebenen Informationen zu übermitteln. Interne Vorschriften des eigenen Arbeitgebers sowie mögliche arbeitsvertragliche, gesetzliche oder sonstige Pflichten sind vom Tippgeber zu beachten.

Beschäftigte eines empfohlenen Unternehmens dürfen nur teilnehmen, wenn die Annahme einer Prämie nach den internen Vorschriften ihres Arbeitgebers zulässig ist.

Personen, die über die Beauftragung von RAW entscheiden oder diese maßgeblich beeinflussen können, sind von der Teilnahme ausgeschlossen, sofern ihr Arbeitgeber der Teilnahme und der möglichen Prämienzahlung nicht vorher ausdrücklich zugestimmt hat.

3. Voraussetzungen einer gültigen Empfehlung

Eine Empfehlung ist gültig, wenn:

das empfohlene Unternehmen RAW noch nicht als Kunde bekannt ist,

mit dem Unternehmen noch keine konkreten Gespräche über eine Zusammenarbeit geführt werden,

der Kontakt nicht bereits über eine andere Quelle zustande gekommen ist,

die Angaben vollständig und wahrheitsgemäß sind,

konkrete Anhaltspunkte für ein mögliches Interesse an den Leistungen von RAW bestehen,

der Ansprechpartner vorab über die Empfehlung, die Weitergabe seiner Kontaktdaten und die beabsichtigte Kontaktaufnahme durch RAW informiert wurde und dem zugestimmt hat.

Gehen mehrere gültige Empfehlungen für dasselbe Unternehmen ein, wird grundsätzlich nur die zuerst bei RAW eingegangene Empfehlung berücksichtigt.

4. Aufgabe des Tippgebers

Der Tippgeber benennt ein möglicherweise interessiertes Unternehmen und ermöglicht die Kontaktaufnahme.

Der Tippgeber darf insbesondere:

keine Risikoanalyse oder Versicherungsberatung durchführen,

keine konkreten Versicherungsprodukte empfehlen,

keine verbindlichen Aussagen zu Leistungen, Preisen oder Verträgen machen,

keine Versicherungsverträge vermitteln oder abschließen,

nicht im Namen von RAW auftreten,

keine Zusagen oder Garantien im Namen von RAW erteilen.

Die weitere Kontaktaufnahme, Beratung, Angebotserstellung und Vertragsabwicklung erfolgt ausschließlich durch RAW.

5. Entstehung des Prämienanspruchs

Ein Anspruch auf die Tippgeberprämie entsteht nur, wenn:

die Empfehlung von RAW als gültig bestätigt wurde,

aufgrund der Empfehlung erstmals ein Kontakt mit dem empfohlenen Unternehmen zustande kommt,

das empfohlene Unternehmen einen kostenpflichtigen Vertrag mit RAW abschließt,

RAW die vereinbarte Leistung vollständig erbracht hat und

die entsprechende Kundenrechnung vollständig bezahlt wurde.

Die bloße Übermittlung eines Kontakts, ein Erstgespräch oder die Erstellung eines Angebots begründet keinen Prämienanspruch.

RAW informiert den Tippgeber nach Prüfung darüber, ob die Empfehlung als gültig angenommen wurde.

6. Höhe der Prämie

Bei einer erfolgreichen Empfehlung erhält der Tippgeber einmalig 10 % des Nettoauftragswertes des ersten Auftrags, der nachweislich aufgrund seiner Empfehlung mit RAW zustande gekommen ist.

Die Tippgeberprämie beträgt:

mindestens 50 Euro,

höchstens 5.000 Euro.

Die Mindestprämie von 50 Euro gilt nur, wenn sämtliche Voraussetzungen für einen Prämienanspruch erfüllt sind. Die bloße Abgabe einer Empfehlung begründet keinen Anspruch auf die Mindestprämie.

Maßgeblich ist ausschließlich der Nettoauftragswert, den das empfohlene Unternehmen tatsächlich an RAW Risikoanalysewerk Deutschland bezahlt hat.

Umsatzsteuer, nachträgliche Zusatzaufträge, laufende Folgeaufträge, Verlängerungen und sonstige Nebenkosten werden bei der Berechnung der Prämie nicht berücksichtigt.

7. Auszahlung

Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen, nachdem sämtliche Voraussetzungen für den Prämienanspruch erfüllt sind und der Tippgeber die für die Auszahlung erforderlichen Angaben vollständig bereitgestellt hat.

Der Tippgeber wird per E-Mail über den entstandenen Prämienanspruch informiert.

Für die ordnungsgemäße Versteuerung der Prämie ist der Tippgeber selbst verantwortlich. Bei einer regelmäßig oder gewerblich ausgeübten Tippgebertätigkeit können zusätzliche steuerliche und gewerberechtliche Pflichten entstehen.

8. Ausschluss einer Empfehlung

Eine Empfehlung ist insbesondere ausgeschlossen, wenn:

falsche oder unvollständige Angaben gemacht wurden,

der empfohlene Ansprechpartner der Weitergabe seiner Kontaktdaten oder der Kontaktaufnahme nicht zugestimmt hat,

das Unternehmen RAW bereits als Kunde oder Interessent bekannt war,

bereits konkrete Gespräche mit dem Unternehmen geführt wurden,

der Kontakt bereits über eine andere Quelle zustande gekommen ist,

der Tippgeber unerlaubte Beratung oder Vermittlung durchgeführt hat,

der Tippgeber ohne Berechtigung im Namen von RAW aufgetreten ist,

die Annahme der Prämie gegen interne Vorschriften oder Pflichten des Tippgebers verstößt,

ein Missbrauch oder eine Manipulation des Tippgeberprogramms vorliegt.

9. Kein Anspruch auf Kontaktaufnahme oder Vertragsschluss

RAW entscheidet nach eigenem Ermessen, ob eine Empfehlung weiterverfolgt wird.

Es besteht kein Anspruch darauf, dass RAW das empfohlene Unternehmen kontaktiert, ein Angebot erstellt oder einen Vertrag abschließt.

Aus der Bestätigung einer gültigen Empfehlung entsteht noch kein Anspruch auf eine Prämie. Der Prämienanspruch entsteht ausschließlich unter den Voraussetzungen dieser Tippgeberbedingungen.

10. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in den Datenschutzinformationen für Tippgeber.

Personenbezogene Kontaktdaten eines Ansprechpartners dürfen nur übermittelt werden, wenn dieser vorher über die Empfehlung, die Datenweitergabe und die beabsichtigte Kontaktaufnahme durch RAW informiert wurde und dem zugestimmt hat.

Die Zulässigkeit einer anschließenden Kontaktaufnahme per Telefon oder E-Mail wird von RAW zusätzlich nach den gesetzlichen Anforderungen geprüft.

11. Änderung und Beendigung

RAW kann das Tippgeberprogramm jederzeit mit Wirkung für zukünftige Empfehlungen ändern oder beenden.

Für bereits von RAW bestätigte Empfehlungen gelten die Tippgeberbedingungen, die zum Zeitpunkt des Eingangs der Empfehlung veröffentlicht waren.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Tippgeberbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Information icon

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.