Maklermandat und laufende Versicherungsbetreuung

Maklermandat

Ein Maklermandat ermöglicht die laufende Betreuung des vereinbarten Versicherungsbestands. RAW unterstützt Unternehmen bei der Überprüfung und Weiterentwicklung ihres Versicherungsschutzes.

Art, Umfang und Häufigkeit der Betreuung richten sich nach dem individuell vereinbarten Maklervertrag. Veränderungen im Unternehmen oder im Versicherungsmarkt können dabei berücksichtigt und ein möglicher Anpassungsbedarf aufgezeigt werden.

Modular und individuell vereinbar

Das Maklermandat ist nicht auf einen einzelnen Versicherer beschränkt und wird als eigenständige, modulare Dienstleistung vereinbart.

Es kann:

  • auf einer vorausgehenden Analyse oder Ausschreibung aufbauen,
  • direkt als laufende Betreuung vereinbart werden,
  • oder gezielt einzelne Versicherungsbereiche umfassen.

Umfang und Tiefe des Mandats richten sich nach dem Bedarf des Unternehmens. Ob und welche weiteren Leistungen in Anspruch genommen werden, entscheidet ausschließlich der Kunde.

Für wen eignet sich ein Maklermandat?

Ein Maklermandat eignet sich insbesondere für Unternehmen:

  • mit komplexen oder wachsenden Versicherungs- und Risikostrukturen
  • mit regelmäßigem Anpassungsbedarf des Versicherungsschutzes
  • bei internen Veränderungen, Wachstum oder neuen Geschäftsbereichen
  • bei erhöhten Anforderungen an Dokumentation, Steuerung und Nachvollziehbarkeit
  • mit dem Wunsch nach Entlastung interner Ressourcen

Mehrwert eines Maklermandats durch den RAW

Der Mehrwert eines Maklermandats liegt in der kontinuierlichen Betreuung und der bedarfsgerechten Weiterentwicklung des vereinbarten Versicherungsschutzes. Die Betreuung ist nicht auf einen einzelnen Versicherer beschränkt.

Das RAW überprüft im Rahmen des vereinbarten Maklervertrags die betreuten Verträge, Deckungsinhalte, Versicherungssummen und Bedingungen. Dabei können Veränderungen und möglicher Handlungsbedarf aufgezeigt werden. Art, Umfang und Häufigkeit der Überprüfung richten sich nach der individuellen Vereinbarung.

Soweit dies im Maklervertrag vereinbart ist, unterstützen wir unsere Mandanten bei der Kommunikation mit Versicherern im Schadenfall. Umfang und Art der Unterstützung richten sich nach dem jeweiligen Mandat; die Schadenentscheidung und Regulierung erfolgen durch den zuständigen Versicherer.

Klare Zuständigkeiten, Transparenz und fachliche Kontinuität können die interne Verwaltung des Versicherungsbestands erleichtern. Die Betreuung ist nicht auf einen einzelnen Versicherer oder ein bestimmtes Versicherungsprodukt beschränkt.

Ein klar vereinbartes Maklermandat schafft Übersicht über Zuständigkeiten, betreute Verträge und anstehende Maßnahmen.

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