Unternehmen empfehlen und Tippgeberprämie erhalten

Unternehmen empfehlen und Tippgeberprämie erhalten

Sie kennen ein Unternehmen, das Interesse an einer Risiko- oder Versicherungsanalyse haben könnte?

Dann können Sie uns das Unternehmen empfehlen. Kommt aufgrund Ihrer gültigen Empfehlung erstmals eine kostenpflichtige Zusammenarbeit mit RAW zustande und sind alle Voraussetzungen der Tippgeberbedingungen erfüllt, erhalten Sie eine Tippgeberprämie.

Höhe der Tippgeberprämie

Bei einer erfolgreichen Empfehlung erhalten Sie einmalig 10 % des Nettoauftragswertes des ersten Auftrags, der nachweislich aufgrund Ihrer Empfehlung mit RAW zustande gekommen ist.

Die Prämie beträgt mindestens 50 Euro und höchstens 5.000 Euro.

Ein Anspruch entsteht erst, wenn RAW die vereinbarte Leistung vollständig erbracht und das empfohlene Unternehmen die entsprechende Rechnung vollständig bezahlt hat. 
Maßgeblich sind die vollständigen Tippgeberbedingungen.

So funktioniert’s
 

1. Unternehmen empfehlen

Übermitteln Sie uns die erforderlichen Angaben über das Empfehlungsformular. Personenbezogene Kontaktdaten dürfen Sie nur angeben, wenn der Ansprechpartner der Weitergabe und der Kontaktaufnahme durch RAW zugestimmt hat.

2. RAW prüft die Empfehlung

Wir prüfen, ob die Voraussetzungen des Tippgeberprogramms erfüllt sind und ob die Empfehlung weiterverfolgt wird. Es besteht kein Anspruch auf eine Kontaktaufnahme, ein Angebot oder einen Vertragsschluss.

3. Kostenpflichtige Zusammenarbeit

Schließt das empfohlene Unternehmen aufgrund der Empfehlung erstmals einen kostenpflichtigen Vertrag mit RAW ab, kann nach vollständiger Leistungserbringung und Bezahlung der Rechnung ein Prämienanspruch entstehen.

4. Prämie erhalten

Sind sämtliche Voraussetzungen erfüllt, informieren wir den Tippgeber per E-Mail. Die Auszahlung erfolgt grundsätzlich innerhalb von 30 Tagen, nachdem alle erforderlichen Angaben vollständig vorliegen.

 

Hinweis für Beschäftigte des empfohlenen Unternehmens

Beschäftigte dürfen nur teilnehmen, wenn die Annahme einer Prämie nach den internen Vorschriften ihres Arbeitgebers zulässig ist. Wer über die Beauftragung von RAW entscheidet oder diese maßgeblich beeinflussen kann, ist von der Teilnahme ausgeschlossen, sofern der Arbeitgeber der Teilnahme und der möglichen Prämienzahlung nicht vorher ausdrücklich zugestimmt hat.

 

Bitte lesen Sie vor der Abgabe einer Empfehlung die Tippgeberbedingungen und die Datenschutzinformationen für Tippgeber.

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